Konferenz Einweisung in die mündliche Prüfung

Notizen:

  • interner Notenausgleich nur bei Fächern, in denen mündliche Prüfung möglich ist (17.07.2020)
  • 10 Minuten für die mündliche Prüfung in Mathematik ist zu wenig (17.07.2020)

§ 30 Mündliche Prüfung (war § 65)

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWSO-30

  • § 30/2/1 → mdl. Prüfung, wenn schrift. und mdl. Prüfung um eine Note schlechter, als JFN
  • § 30/2/2 → mdl. Prüfung nur bei 5 oder 6 in Vorrückungsfach
  • § 30/2/2/2 → keine mdl. Prüfung bei int. NA (INTERNER NOTENAUSGLEICH)

§ 33 Festsetzung Prüfungsergebnis (war § 68)

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWSO-33

  • Jahresfortgang überwiegt
    • § 33/3/3 → JFN überwiegt
    • § 33/3/4 → nur mdl. Prüfung → JFN überwiegt
  • nicht bestanden
    • § 33/4/1 → 6 in Vorrückungsfach ohne Notenausgleich
    • § 33/4/2 → 2*5 in Vorrückungsfach ohne Notenausgleich
    • § 33/4/3 → 6 in Deutsch (kein Notenausgleich bei D6)

§ 34 Notenausgleich (war § 69)

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWSO-34

  • §34/1/1 → 1*1 in Vorrückungsfach
  • §34/1/2 → 2*2 in VF
  • §34/1/3 → 3*3 in VF NEU! (Stand 01.08.18)
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